
Dachsanierung
Wir planen und sanieren Dächer als vollständigen Aufbau – von der Bestandsaufnahme bis zur sauberen, wetterfesten Ausführung.
Mehr dazuIhr Dachdecker-Fachbetrieb für Hamburg-Sülldorf
Für Dacharbeiten teilt sich Sülldorf in zwei Bereiche. Nördlich der Bahn liegt der alte Geestdorfkern am Sülldorfer Kirchenweg, für den ein eigener Bebauungsplan gilt. Er lässt bei Wohngebäuden nur Sattel- und Walmdächer in einem festen Neigungsbereich zu, gedeckt allein mit unglasierten Pfannen in dunkelgrauer Farbe oder mit Reet. Rote oder glasierte Ziegel sind dort damit ausgeschlossen.
Hinzu kommt ein festgesetzter Erhaltungsbereich: Im Kern des Plangebiets braucht die Änderung eines Gebäudes eine Genehmigung, auch wenn das Bauordnungsrecht allein keine verlangen würde. Mehrere Hofanlagen am Kirchenweg stehen zusätzlich in der Denkmalliste. Im dichter bebauten Teil Sülldorfs südlich der Bahn gilt das nicht. Zuerst entscheidet deshalb die Adresse, danach das Material, und Wittler klärt beides vor der Beauftragung.
Dachdecker Wittler ist Ihr Ansprechpartner für Dacharbeiten in Sülldorf. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihr Anliegen gemeinsam einordnen können.
„Up uns is Verlaat.“In Sülldorf hängen zwei Fragen zusammen: Wie weit muss die Maßnahme reichen, und was ist an dieser Adresse überhaupt zulässig? Wittler prüft deshalb zuerst den vorhandenen Aufbau und den tatsächlichen Schaden und klärt vorab, ob Vorgaben zu Dachform, Farbe, Deckmaterial oder eine Genehmigung dazwischenstehen.

Wir planen und sanieren Dächer als vollständigen Aufbau – von der Bestandsaufnahme bis zur sauberen, wetterfesten Ausführung.
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Mehr dazuBeschreiben Sie Schaden oder Vorhaben. Fotos helfen bei der ersten Einordnung.
Wir betrachten die betroffenen Flächen, Anschlüsse und den relevanten Dachaufbau.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Empfehlung und ein Angebot für die erforderlichen Arbeiten.
Zugang, Sicherung, Material und Ablauf werden passend zum Auftrag organisiert.

Für den historischen Ortskern gilt der Bebauungsplan Sülldorf 4. Er wurde am 9. Dezember 2014 festgestellt, die Verordnung wurde am 19. Dezember 2014 bekannt gemacht (HmbGVBl. S. 503) und im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 Baugesetzbuch rückwirkend zum 20. Dezember 2014 in Kraft gesetzt. Das Plangebiet ist etwa 45,5 Hektar groß und umfasst knapp 50 Wohngebäude. Als Belegenheiten nennt die Begründung Sülldorfer Kirchenweg 209 bis 276, Op'n Hainholt 102, Heerhof 3 bis 11, Schlankweg 14 und 18, Lehmkuhlenweg 1 bis 21, Ohlnhof 1 bis 7 und Ellernholt 13.
Die textliche Festsetzung § 2 Nummer 26 lautet: „Dächer der Wohngebäude sind nur als Sattel- oder Walmdächer mit einer Neigung zwischen 20 Grad und 45 Grad zulässig. Die Dächer sind nur in dunkelgrauer Farbe oder als Reetdach zulässig. Für die Dachdeckung von Wohngebäuden sind nur unglasierte Dachpfannen oder Reetdächer zulässig.“ Begründet wird das mit dem historischen Ortsbild; Flachdächer sowie rote und glasierte Dachpfannen fügen sich nach Einschätzung des Plangebers nicht ein.
Für eine Neueindeckung heißt das: Material, Oberfläche und Farbe stehen an diesen Adressen nicht zur freien Auswahl. Das gehört vor die Beauftragung, nicht auf die Baustelle. Außerhalb des Plangebiets gelten diese Festsetzungen nicht; welches Planrecht dort greift, wird für die konkrete Adresse geprüft.
Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirk Altona – Begründung zum Bebauungsplan Sülldorf 4 · abgerufen 2026-08-13
Derselbe Bebauungsplan setzt für den zentralen Bereich des Plangebiets einen Erhaltungsbereich nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch fest. Nach der Festsetzung § 2 Nummer 14 bedürfen dort der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, „und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist“. Die Grenze wurde so gezogen, dass sie die bebauten und die denkmalgeschützten Bereiche des Dorfes umfasst.
Damit kann auch an einem Haus, das selbst nicht in der Denkmalliste steht, ein Genehmigungsschritt vor der Dacharbeit stehen, sobald sich das Erscheinungsbild ändert. Betroffen sind typischerweise eine Neueindeckung in anderer Optik, eine neue Gaube oder ein zusätzliches Dachfenster. Ob Ihre Adresse im Erhaltungsbereich liegt und wie die Behörde den Einzelfall bewertet, wird vorab geklärt und nicht geschätzt.
Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirk Altona – Begründung zum Bebauungsplan Sülldorf 4, Kapitel 5.6 Erhaltungsbereich · abgerufen 2026-08-13
Die amtliche Denkmalliste für den Bezirk Altona mit Stand 23. Juni 2026 führt im Sülldorfer Dorfkern mehrere vollständige Hofanlagen. Dazu gehören der Hof Behrmann am Sülldorfer Kirchenweg 259 bis 259f (Wohnwirtschaftsgebäude, Mitte des 19. Jahrhunderts, etwa 1830/40), dessen Eintrag das „Ensemble … Hofanlage mit Fachwerkscheune und Bauernhaus einschl. Hofflächen und Einfriedung“ benennt, der Hof Gerkens am Sülldorfer Kirchenweg 258 bis 264, der Altenteiler des Hofes Langeloh-Ladiges an Nummer 223 von 1834 und ein Altenteiler aus dem 18. Jahrhundert an Nummer 224.
Weil der Schutz beim Ensemble ansetzt, gehören Scheune, Altenteiler, Hofflächen und Einfriedung mit dazu. Eine Neueindeckung oder eine neue Gaube an einem Nebengebäude ist damit ebenso erfasst wie das Hauptgebäude. Vor erheblichen Ausbesserungen und vor Veränderungen des Erscheinungsbildes ist nach den §§ 8 und 9 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Betroffen ist nur ein Teil der Gebäude im Stadtteil, deshalb lohnt die Prüfung für die konkrete Adresse.
Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg – Denkmalliste Bezirk Altona (§ 6 Abs. 1 DSchG), Stand 23.06.2026 · abgerufen 2026-08-13
Nach der Begründung zum Bebauungsplan liegt das Plangebiet vollständig in der Schutzzone III des Wasserschutzgebiets Baursberg (Verordnung vom 13. Februar 1990, HmbGVBl. S. 17, zuletzt geändert am 29. September 2015). Eine Versickerung hat dort über die belebte Bodenzone zu erfolgen. Zugleich ist im Plangebiet flächendeckend von einer Neigung zu Staunässebildung auszugehen, und im östlichen Teil steht das Grundwasser nur maximal 2,5 Meter unter der Geländeoberfläche.
Für Dacharbeiten ist damit nicht nur wichtig, dass Rinnen und Fallrohre das Wasser sauber vom Gebäude wegführen, sondern auch, wohin es danach geht. Rückhaltung und Versickerung auf dem Grundstück sind auf solchen Böden eine eigene Planungsaufgabe. Was im Einzelfall zulässig ist, entscheidet die zuständige Behörde.
Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirk Altona – Begründung zum Bebauungsplan Sülldorf 4, Kapitel 3.2.4 und Umweltbericht (Grundwasser) · abgerufen 2026-08-13
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Sülldorf 4 nicht. Dort sind Dächer von Wohngebäuden nur in dunkelgrauer Farbe oder als Reetdach zulässig, und als Deckung nur unglasierte Dachpfannen oder Reet; zusätzlich sind nur Sattel- oder Walmdächer mit 20 bis 45 Grad Neigung erlaubt. Der Plan nennt dafür unter anderem Sülldorfer Kirchenweg 209 bis 276, Heerhof 3 bis 11, Lehmkuhlenweg 1 bis 21, Ohlnhof 1 bis 7, Schlankweg 14 und 18, Op'n Hainholt 102 und Ellernholt 13. Außerhalb dieses Gebiets gilt das nicht, deshalb wird die Adresse zuerst geprüft.
Im zentralen Bereich des Plangebiets ist nach der Festsetzung zum Erhaltungsbereich (§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch) für Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen eine Genehmigung nötig, auch wenn das Bauordnungsrecht allein keine verlangen würde. Eine Neueindeckung mit anderer Optik, eine neue Gaube oder ein zusätzliches Dachfenster können darunter fallen. Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Behörde, nicht beim Dachdecker.
Dann ist vor erheblichen Ausbesserungen oder Veränderungen am Erscheinungsbild eine denkmalrechtliche Genehmigung nötig (§§ 8, 9 Hamburgisches Denkmalschutzgesetz). In Sülldorf sind mehrere Höfe als Ensemble geführt, teils ausdrücklich einschließlich Scheune, Altenteiler, Hofflächen und Einfriedung. Eine Neueindeckung an einem Nebengebäude kann deshalb genauso erfasst sein wie am Hauptgebäude. Ob Ihre Adresse betroffen ist, steht in der amtlichen Denkmalliste für den Bezirk Altona.
Nach den Angaben der zuständigen Hamburger Umweltbehörde greift die Pflicht bei bestehenden Gebäuden, wenn die wasserführende Schicht zu mehr als 50 Prozent erneuert wird; dann sind mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche zu belegen, ab 50 Quadratmetern Bruttodachfläche. Eine örtlich begrenzte Reparatur erreicht diese Schwelle in der Regel nicht. Zu den genannten Ausnahmegründen zählen unter anderem Denkmalschutz und eine städtebauliche Erhaltungsverordnung. Ob ein solcher Grund für Ihre Adresse greift, entscheidet die Behörde und nicht der Dachdecker.
Der Dorfkern liegt vollständig in der Schutzzone III des Wasserschutzgebiets Baursberg. Eine Versickerung hat dort über die belebte Bodenzone zu erfolgen, und der Boden im Plangebiet neigt flächendeckend zu Staunässe. Rinnen und Fallrohre sind deshalb nur der erste Teil der Aufgabe; Rückhaltung oder Versickerung auf dem Grundstück wird mitgedacht. Die zulässige Lösung im Einzelfall bestimmt die zuständige Behörde.
Dachdecker Wittler bietet einen bestätigten 24-Stunden-Dachnotdienst und nimmt Notdienstanfragen aus Sülldorf telefonisch entgegen. Eine feste Ankunftszeit wird nicht versprochen. Eine Notsicherung verändert das Erscheinungsbild in der Regel nicht; die dauerhafte Lösung wird danach mit den örtlichen Vorgaben abgestimmt.
Der Betriebssitz bleibt am Cremon 11 in Hamburg. Für Sülldorf ist keine Niederlassung angegeben.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihr Anliegen gemeinsam einordnen können.